Selbstzahler

Gerne können Sie meine Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Allerdings benötige ich ein Privatrezept ihres behandelnden Arztes!

Des Weiteren biete ich meine Leistungen auch als Heilpraktikerin für Physiotherapie im Rahmen der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) an.

Die Abrechnung erfolgt als Selbstzahlerleistung. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für die Behandlung selbst tragen. In vielen Fällen übernehmen private Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder private Zusatzversicherungen für Heilpraktiker anteilig oder vollständig die Kosten – abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.

Bitte klären Sie die Erstattungsmöglichkeiten im Vorfeld direkt mit Ihrer Versicherung.